Krankenfahrten in Mainz
Wir fahren Sie zum Arzt, zur Therapie, zur Dialyse oder ins Krankenhaus – bequem und problemlos.
06131 910 910Krankenfahrt bestellen – rund um die UhrDas brauchen Sie für die Fahrt
- Ärztliche Verordnung (Verordnung einer Krankenbeförderung) – für jede Fahrt
- Genehmigung der Krankenkasse – wenn sie nötig ist (siehe unten)
- Befreiungsausweis – falls Sie von der Zuzahlung befreit sind
Fahrten im Überblick
🏥Krankenhaus: Aufnahme & Entlassung✔ Keine Genehmigung nötig
- Fahrten zur stationären Behandlung, auch vor- und nachstationär
- Ärztliche Verordnung erforderlich
- Zuzahlung per Rechnung, außer mit Befreiungsausweis
🩺Ambulante Operation✔ Keine Genehmigung nötig
- Wenn die ambulante Operation einen Krankenhausaufenthalt ersetzt
- Ärztliche Verordnung erforderlich
- Zuzahlung per Rechnung, außer mit Befreiungsausweis
♿Pflegegrad oder Schwerbehinderung✔ Keine Genehmigung nötig
- Bei Merkzeichen aG, Bl oder H, bei Pflegegrad 4 oder 5 oder bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung
- Gilt für Fahrten zu ambulanten Behandlungen (z. B. Arzt, Praxis)
- Ärztliche Verordnung erforderlich
💧Dialyse● Genehmigung der Krankenkasse nötig
- Vorherige schriftliche Genehmigung der Krankenkasse
- Ärztliche Verordnung erforderlich
- Sie erhalten von uns eine persönliche Listennummer
🎗️Strahlen- / Chemotherapie● Genehmigung der Krankenkasse nötig
- Vorherige schriftliche Genehmigung der Krankenkasse
- Ärztliche Verordnung (bei Serienfahrten mit Anlage)
- Sie erhalten von uns eine persönliche Listennummer
📋Andere ambulante Behandlungen● Genehmigung der Krankenkasse nötig
- z. B. Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlung im Krankenhaus
- Nur in Ausnahmefällen – die Krankenkasse muss vorher genehmigen
- Genehmigung bei jeder Fahrt dem Fahrer zeigen
🦺Arbeits- oder Schulunfall✔ Kein Eigenanteil
- Kostenträger: Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
- Auch Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes
- Ärztliche Verordnung erforderlich
Gut zu wissen
💶Zuzahlung (Eigenanteil)10 % – mindestens 5 €, höchstens 10 €
Sie zahlen im Taxi nichts. Die Zuzahlung stellt Ihnen die Taxizentrale nach der Fahrt per Rechnung zu – bequem nach Hause. Sie ist nie höher als der Fahrpreis selbst. Bewahren Sie die Rechnungen auf, Sie brauchen sie für den Antrag auf Befreiung bei Ihrer Krankenkasse.
Befreiung: Haben Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht (2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 %), stellt Ihre Krankenkasse einen Befreiungsausweis aus. Dann entfällt die Zuzahlung – zeigen Sie den Ausweis einfach dem Fahrer. Der Befreiungsausweis gilt immer bis zum Ende des Kalenderjahres.
📞Serienfahrten mit Listennummerz. B. Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie
Für regelmäßige Fahrten erhalten Sie von uns eine persönliche Listennummer. Unter Angabe Ihrer Listennummer nehmen wir im Büro der Taxizentrale gerne Vorbestellungen und Änderungen Ihrer Fahrzeiten entgegen.
Büro: 06131 910 915006131 910 9151🧾Was der Fahrer für die Abrechnung braucht
- Name Ihrer Krankenkasse
- Name, Anschrift und Geburtsdatum
- Versichertennummer und Status
- Nummer des Befreiungsausweises (falls vorhanden)
- Ihre Unterschrift auf der Verordnung
- Die ärztliche Verordnung
Probleme mit Ihren Krankenfahrten? Wir helfen Ihnen. Wir setzen uns mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und erledigen die Formalitäten.
Hinweis: Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung (Stand: November 2026). Maßgeblich sind die Regeln Ihrer Krankenkasse – im Zweifel fragen Sie bitte dort oder bei uns nach.
Krankenfahrt bestellen
Rund um die Uhr – auch mit Rollator oder Rollstuhl.
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