Krankenfahrten in Mainz

Wir fahren Sie zum Arzt, zur Therapie, zur Dialyse oder ins Krankenhaus – bequem und problemlos.

06131 910 910Krankenfahrt bestellen – rund um die Uhr

Das brauchen Sie für die Fahrt

  • Ärztliche Verordnung (Verordnung einer Krankenbeförderung) – für jede Fahrt
  • Genehmigung der Krankenkasse – wenn sie nötig ist (siehe unten)
  • Befreiungsausweis – falls Sie von der Zuzahlung befreit sind

Fahrten im Überblick

🏥Krankenhaus: Aufnahme & Entlassung✔ Keine Genehmigung nötig
  • Fahrten zur stationären Behandlung, auch vor- und nachstationär
  • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • Zuzahlung per Rechnung, außer mit Befreiungsausweis
🩺Ambulante Operation✔ Keine Genehmigung nötig
  • Wenn die ambulante Operation einen Krankenhausaufenthalt ersetzt
  • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • Zuzahlung per Rechnung, außer mit Befreiungsausweis
♿Pflegegrad oder Schwerbehinderung✔ Keine Genehmigung nötig
  • Bei Merkzeichen aG, Bl oder H, bei Pflegegrad 4 oder 5 oder bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung
  • Gilt für Fahrten zu ambulanten Behandlungen (z. B. Arzt, Praxis)
  • Ärztliche Verordnung erforderlich
💧Dialyse● Genehmigung der Krankenkasse nötig
  • Vorherige schriftliche Genehmigung der Krankenkasse
  • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • Sie erhalten von uns eine persönliche Listennummer
🎗️Strahlen- / Chemotherapie● Genehmigung der Krankenkasse nötig
  • Vorherige schriftliche Genehmigung der Krankenkasse
  • Ärztliche Verordnung (bei Serienfahrten mit Anlage)
  • Sie erhalten von uns eine persönliche Listennummer
📋Andere ambulante Behandlungen● Genehmigung der Krankenkasse nötig
  • z. B. Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlung im Krankenhaus
  • Nur in Ausnahmefällen – die Krankenkasse muss vorher genehmigen
  • Genehmigung bei jeder Fahrt dem Fahrer zeigen
🦺Arbeits- oder Schulunfall✔ Kein Eigenanteil
  • Kostenträger: Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
  • Auch Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes
  • Ärztliche Verordnung erforderlich

Gut zu wissen

💶Zuzahlung (Eigenanteil)10 % – mindestens 5 €, höchstens 10 €
10 %des Fahrpreises
mind. 5 €pro Fahrt
max. 10 €pro Fahrt

Sie zahlen im Taxi nichts. Die Zuzahlung stellt Ihnen die Taxizentrale nach der Fahrt per Rechnung zu – bequem nach Hause. Sie ist nie höher als der Fahrpreis selbst. Bewahren Sie die Rechnungen auf, Sie brauchen sie für den Antrag auf Befreiung bei Ihrer Krankenkasse.

Befreiung: Haben Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht (2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 %), stellt Ihre Krankenkasse einen Befreiungsausweis aus. Dann entfällt die Zuzahlung – zeigen Sie den Ausweis einfach dem Fahrer. Der Befreiungsausweis gilt immer bis zum Ende des Kalenderjahres.

📞Serienfahrten mit Listennummerz. B. Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie

Für regelmäßige Fahrten erhalten Sie von uns eine persönliche Listennummer. Unter Angabe Ihrer Listennummer nehmen wir im Büro der Taxizentrale gerne Vorbestellungen und Änderungen Ihrer Fahrzeiten entgegen.

Büro: 06131 910 915006131 910 9151
🧾Was der Fahrer für die Abrechnung braucht
  • Name Ihrer Krankenkasse
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum
  • Versichertennummer und Status
  • Nummer des Befreiungsausweises (falls vorhanden)
  • Ihre Unterschrift auf der Verordnung
  • Die ärztliche Verordnung

Probleme mit Ihren Krankenfahrten? Wir helfen Ihnen. Wir setzen uns mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und erledigen die Formalitäten.

Hinweis: Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung (Stand: November 2026). Maßgeblich sind die Regeln Ihrer Krankenkasse – im Zweifel fragen Sie bitte dort oder bei uns nach.

Krankenfahrt bestellen

Rund um die Uhr – auch mit Rollator oder Rollstuhl.

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