Voraussetzung zur Erlangung eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)

Eine gute Entscheidung.
Als Taxifahrer ist eines sicher, es gibt immer Arbeit.
Voraussetzung für die Tätigkeit des Taxifahrens ist der Besitz eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung, kurz P-Schein genannt.
Wer einen solchen P-Schein beantragen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Voraussetzungen
- Ein Mindestalter von 21 Jahren.
- 2 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse B (EU-Kartenführerschein).
- Bei einer Nationalität ausserhalb der EU wird ein Aufenthalt von 2 Jahren vorausgesetzt.
- Ein polizeiliches Führungszeugnis.
- Vorlage einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung). Diese kann auf Wunsch durch den Betriebsarzt von Taxi 910 910 durchgeführt werden.
- Ein Nachweis eines Unternehmers darüber, dass nach Erteilung des P-Scheins ein Beschäftigungsverhältnis entsteht.
Kosten für MPU
MPU | Kosten |
---|---|
MPU Erstantrag | Ca. 250,00 Euro |
MPU Verlängerung | Ca. 120,00 Euro |
Ortskenntnisprüfung
Durch eine Anpassung der Fahrerlaubnis-Verordnung ist am 2. September 2021 die Änderung des Paragraphen 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten.
Seit dem 02.08.2021 entfällt somit der Nachweis einer Ortskundeprüfung für Taxifahrer.
Source: https://www.ihk.de/rheinhessen/starthilfe/gewerberechtliche-vorschriften/strassenpersonenverkehr/ortskenntnispruefung-3466006
Taxifunk
Taxifunk muss gelernt sein.
Zur Teilnahme am Funkverkehr von Taxi 910 910 wird ein Funkschein benötigt.
Voraussetzungen für die Erteilung des Funkscheins sind:
- Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines.
- Absolvierung von 25 funklosen Schichten, dazu ist ein schriftlicher Antrag des Taxiunternehmers notwendig. Beginn und Ende der Schicht sind in der Zentrale zu melden.
- Eine schriftliche Prüfung (Dauer 1 Stunde), die Unterlagen für diese Prüfung können im Büro der Taxi-Zentrale käuflich (10,00 Euro incl. MwSt.) erworben werden.
- Eine mündliche Prüfung ( Dauer 30 Minuten)
- Eine praktische Prüfung ( Dauer ca. 2 Stunden )
Die Kosten für Prüfung und Ausstellung des Funkausweises betragen 150,- Euro + 19% MwSt.
Anmeldungen zur Funkprüfung werden telefonisch im Büro unter der Telefonnummer: 06131 910 9150 angenommen.