Damit Sie schnell wieder gesund werden, sollte Ihre Taxifahrt bequem und problemlos sein.

Grundsätzliches

Alle Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen von der Krankenkasse im Voraus genehmigt werden.
Dazu benötigen Sie einen entsprechenden Antrag.
Die Genehmigung muss bei jeder Fahrt dem Fahrer vorgelegt werden.

Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus

Für diese Fahrten ist ebenfalls eine Genehmigung von Ihrer Krankenkasse notwendig. Bei jeder Fahrt zeigen Sie die Genehmigung dem Fahrer.

  • Weiterhin ist für jede Fahrt eine ärztliche Verordnung erforderlich.
  • Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastbarkeitsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
  • Nach Ableistung des Eigenanteils ( 1% bzw. 2% des Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von der Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu bezahlen.

Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen

  • Für jede Fahrt ist eine ärztliche Verordnung erforderlich
  • Der gesetzliche Eigenanteil bar muss für jede Fahrt bezahlt werden.
  • Bei Vorlage eine Befreiungsausweises oder entsprechender Erklärung der Krankenkasse wird kein Eigenanteil erhoben.

Dialysepatienten

  • Fahrten müssen schriftlich von der Krankenkasse genehmigt werden.
  • Ärztliche Verordnung notwendig
  • Der Eigenanteil muss im Taxi bar bezahlt werden. Der zuzahlende Betrag richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.
  • Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastbarkeitsgrenze wird kein Eigenanteil mehr verlangt.
  • Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf zu gewähren, erhalten Sie von uns eine Listennummer. Unter Angabe Ihrer persönlichen Listennummer werden Vorbestellungen und Änderungen ihrer Fahrzeiten vorgenommen.

Strahlen-/Chemotherapie

  • Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse
  • Ärztliche Verordnung und Anlage zur Verordnung der Krankenbeförderung ( Serienfahrten)
  • Erhalt einer persönlichen Listennummer, mit der Sie Ihr Taxi bestellen können. Alle Ihre Wünsche oder Änderungen bezüglich Ihrer Taxifahrt werden gerne im Büro der Taxizentrale Telefon: 910 9150 ode 9109151 unter Angabe Ihrer Listennummer entgegen genommen.
  • Gesetzlicher Eigenanteil muss je nach Genehmigung der Krankenkasse:
  • bei der ersten und letzten Fahrt bezahlt werden
  • bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsscheines

Fahrten zu stationären Behandlungen Einlieferung oder Entlassungen bei Krankenaufenthalten von mehr als einen Tag.

  • Ärztliche Verordnung
  • Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlten werden.
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsscheines.

Kostenträger: Berufsgenossenschaft, Krankenhäuser, Unfallkasse

Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes

  • Ärztliche Verordnung notwendig
  • Kein Eigenanteil

Gesetzlicher Eigenanteil

  • 10% des Fahrpreises
  • mindestens 5 Euro
  • höchstens 10 Euro

Lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen und reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein.
Der ausgestellte Befreiungsschein ist immer nur bis zum Ende laufenden Kalenderjahr gültig.

Abrechnung

Der Fahrer braucht zur Abrechnung mit der Krankenkasse folgende Angaben:

  • Ihre Krankenkasse
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum
  • Ihre Versicherungsnummer und Status
  • Nummer des Befreiungsscheines
  • Ihre Unterschrift auf der Verordnung
  • Ärztliche Verordnung